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BEG Förderprogramm - Bundesförderung für effiziente Gebäude
Stand 08.07.2022
Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vom 21. Juli 2022, werden die Einzelmaßnahmen zur Förderung effizienter Gebäude (BEG EM) und die Regelung für Wohn- und Nichtwohngebäude neu definiert. Zudem wird die Kreditförderung der KfW-Bank gestrichen und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernommen.
Das Ziel der Anpassung ist zum einen, das Förderprogramm einem breiteren Antragstellerkreis zugänglich zu machen und mit attraktiven Anreizen den Umstieg von fossilen Energieträgern zu vereinfachen.
In einem Übergangszeitraum bis zum 14. August 2022 können Förderanträge nach bestehender Regelung beantragt werden, danach tritt die BEG-Reform vom 28. Juli 2022 in Kraft.
Alle Bestimmungen und eine Übersicht der förderfähigen Heizlösungen haben wir für Sie übersichtlich zusammengestellt:
BEG Wegweiser
Quelle: https://www.elco.de
Das Ziel der Anpassung ist zum einen, das Förderprogramm einem breiteren Antragstellerkreis zugänglich zu machen und mit attraktiven Anreizen den Umstieg von fossilen Energieträgern zu vereinfachen.
In einem Übergangszeitraum bis zum 14. August 2022 können Förderanträge nach bestehender Regelung beantragt werden, danach tritt die BEG-Reform vom 28. Juli 2022 in Kraft.
Alle Bestimmungen und eine Übersicht der förderfähigen Heizlösungen haben wir für Sie übersichtlich zusammengestellt:
BEG Wegweiser
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