Erhalten Sie bis zu maximal 70 % Förderung.
Für Neubauten gilt die Umsetzung ab 01. Januar 2024 vollumfänglich.
Stand 22.01.2024
Allen Eigenheimbesitzern die Ihre alte Heizungsanlage tauschen möchten, stehen unterschiedliche Förderungen zur Auswahl. Ob und zu welchem Zeitpunkt Sie Ihre alte Heizungsanlage austauchen müssen, lesen Sie gerne auf unseren GEG-Informationsseiten nach. Eine Übersicht veranschaulicht Ihnen schnell, welchen Handlungsbedarf sie haben.
Bestehende Gebäude fallen nach dem überarbeiteten GebäudeEnergieGesetz unter Bestandsschutz und folglich gilt eine stufenweise Umsetzung der Anforderungen.
Damit Sie alle Einzelheiten in aller Ruhe nachlesen können, haben wir eine Übersicht zusammengestellt, welche Sie sich gerne abspeichern können.
Quelle: https://www.elco.de
Bestehende Gebäude fallen nach dem überarbeiteten GebäudeEnergieGesetz unter Bestandsschutz und folglich gilt eine stufenweise Umsetzung der Anforderungen.
Damit Sie alle Einzelheiten in aller Ruhe nachlesen können, haben wir eine Übersicht zusammengestellt, welche Sie sich gerne abspeichern können.
Quelle: https://www.elco.de